Wie funktioniert es?

Sie bringen uns Ihre Äpfel und Birnen und wir verarbeiten die gesammelten Früchte  zu verschiedenen Säften.  Für das angelieferte Obst erhalten Sie eine Saftgutschrift in Höhe von 60 Liter je 100 kg Äpfel bzw. 50 Liter je 100 kg Birnen. Mit dieser Gutschrift können Sie dann aus unserem Sortiment verschiedene Fruchtsäfte, Cidre oder Schwäbischer Most zu einem günstigeren Lohnmostpreis erwerben. So genießen Sie das Jahr über einen hochwertigen Apfel-/Birnensaft aus heimischem Streuobst und haben zudem eine attraktive Preisersparnis, wie Ihnen folgendes Rechenbeispiel zeigt:

Preis für 60 Flaschen Apfelsaft à 1 Liter

  • ohne Lohnmost: 81,00 € (1,35 €/ltr.)
  • mit Lohnmost-Saftguthaben: 43,20 €             (0,72 €/ltr.)
  • Ersparnis bei Abgabe von 100 kg Äpfel und Abholung von 60 L Saft 37,80 €

(Genaue Preise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.)

Welche Konditionen gelten beim Lohnmostverfahren?

Die Saftgutschriften sind maximal zwei Jahre gültig. Stichtag ist jeweils der 30. September. 

Ab 1. Oktober des Folgejahres berechnen wir pro Liter Apfelsaft 10 Cent Lagerkosten. Nach Ablauf der 2 Jahre wird die Gutschrift gesperrt. Innerhalb der 2 Jahre können Saftgutschriften auch nachträglich zum jeweiligen Tagespreis ausbezahlt werden.

Beispiel: Obstanlieferung im Herbst 2020

→ Berechnung des Lagerzuschlags ab 01.10.2021

→ Gültigkeit der Gutschrift bis 30.09.2022

Welche Bedingungen gelten bei der Obstanlieferung?

Die Früchte müssen voll ausgereift sein. Das erkennen Sie an folgenden Merkmalen:

  • Die Kerne sind dunkelbraun bis schwarz           
  • Die Früchte fallen leicht und ohne Fruchtholz vom Baum
  • Man muss genussvoll in den Apfel beißen können und er muss saftig und süß (je nach Sorte) schmecken                                                                                                                                                                              

Die Früchte sollen gesund sein, d.h. nicht faul oder schimmelig. Druckstellen sind kein Problem.

Wir nehmen nur frisches, unbeschädigtes Obst an,

  • welches max. 3 Tage an einem kühlen und luftigen Ort zwischengelagert wurde und keinesfalls in luftundurchlässigen Behältnissen gesammelt wurde
  • möglichst keine verletzte Schale aufweist

 

Das Obst muss weitestgehend sauber, d.h. ohne Laub, Gras und Erde angeliefert werden.